Nach der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung ChemRRV vom 18. Mai 2005 muss jedes Kühlgerät, jede Kälteanlage und jede Wärmepumpe mit mehr als 3 kg Kältemitteln gewartet und mit einem Wartungsheft ausgerüstet werden.
Für Anlagen und Geräte, deren Kältemittelkreislauf gemäss Norm SN EN 378 industriell gefertigt und dauerhaft verschlossen ist und bei der Installation bzw. bei der Endmontage und Inbetriebenahme unverändert bleibt, gilt folgender Kontrollzyklus:
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